Nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) ist die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbh verpflichtet eine „Interne Meldestelle“ einzurichten.
An diese Meldestelle können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, hinwenden.
Für die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbh übernimmt diese Aufgabe der „Internen Meldestelle“ das
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