Jugendwohngemeinschaften
In unseren Jugendwohngemeinschaften nehmen wir Jugendliche und junge Volljährige auf, die sich zuvor in unseren Wohngruppen eingelebt und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Fortschritte erzielt haben.
Zuverlässigkeit, wie z. B. selbständiges Aufstehen am Morgen, Absprachen einhalten sowie auch lebenspraktische Fähigkeiten, wie z. B. ein warmes Essen zubereiten können, sind Voraussetzungen, den Schritt in die Verselbstständigung gehen zu können. In Nachbarorten von Sinsheim bieten wir Plätze in zwei Jugendwohngemeinschaften an.
JWG I in Sinsheim-Waldangelloch:
Anzahl der Plätze: 3 Plätze für männliche Jugendliche und junge Volljährige
Aufnahmealter: ab 16 Jahren
JWG II in Sinsheim-Hoffenheim:
Anzahl der Plätze: 3 Plätze für männliche Jugendliche und junge Volljährige
Aufnahmealter: ab 16 Jahren
Die jungen Menschen in den Jugendwohngemeinschaften werden an Nachmittagen und am frühen Abend betreut. Schwerpunkt dabei ist die individuelle Unterstützung zur weiteren Verselbstständigung.
Betreutes Wohnen
Im Betreuten Wohnen nehmen wir junge Volljährige auf, die zuvor in anderen Wohnformen auf diese Verselbstständigungsform vorbereitet worden sind. Ein Außenbetreuer begleitet die jungen Erwachsenen und unterstützt sie in allen Fragestellungen der selbstständigen Lebensführung.
Das Stift Sunnisheim bietet Betreutes Wohnen in von der Einrichtung oder vom jungen Menschen selbst angemieteten Wohnungen an. Die Wohnungen liegen in Sinsheim und in seinen Teilorten.
Anzahl der Plätze: 6 Plätze für männliche junge Volljährige
Aufnahmealter: ab 18 Jahren