Für junge Menschen, die so stark beeinträchtigt sind, dass sie selbst im geschützten Rahmen unserer Werkstätten zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. dauerhaft eine Berufsausbildung nicht erfolgreich absolvieren können, bieten wir individuell zugeschnittene Beschäftigungsmöglichkeiten.
Dabei verfolgen wir die folgenden Zielsetzungen:
- Entwicklung beruflich relevanter Schlüsselqualifikationen
- Erwerb von handwerklichen und anderen praktischen Fertigkeiten
- Erwerb von Qualifizierungsbausteinen nach § 69 Berufsbildungsgesetz
- Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit außerhalb der Einrichtung
Wir bieten folgende Bereiche und Formen der Beschäftigung an:
- handwerkliche Beschäftigungen mit Holz, Metall, Farbe, Stein
- Landschaftspflege
- kleinere Reparaturarbeiten auf dem Gelände
- Projektarbeiten (z.B. Bau eines Grillplatzes)
- Kleintransporte und Umzugshilfe
- Herstellen von Gebrauchsgegenständen etc. auch für den Eigenbedarf des Jugendlichen
Die Dauer der Maßnahme wird individuell vereinbart, eine Aufnahme ist jederzeit möglich.