Folgende Voraussetzungen sind zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses in der Berufsschule notwendig:
- Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie der Kammerprüfung (bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren) oder
- Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen (mind. fünfjährige Unterricht mit einer Fremdsprachennote von „ausreichend“) bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren.